Porfolio und Onlineshop

AGB und Nutzungsrechte

Nutzungsrechte

§1 VORBEMERKUNGEN

Der Lizenzgeber ist Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem in Anlage 1 bezeichnetem Werk bzw. den bezeichneten Werken („Lizenzgegenstand”). Der Lizenznehmer ist tätig im Bereich Privatperson und möchte den Lizenzgegenstand zu folgenden Zwecken verwerten und kommerziell nutzen: ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Vervielfaltigung bzw. Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Beide Parteien verständigen sich auf eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit.

§2 VERTRAGSGEGENSTAND

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nachfolgend aufgeführten Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Lizenzgegenstand ein.

§3 PFLICHTEN DES LIZENZGEBERS

  1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer die Verwertungs- und Nutzungsrechte am Lizenzgegenstand mit folgenden Maßgaben ein: Der Lizenznehmer erhält einfache Verwertungs- und Nutzungsrechte am Lizenzgegenstand. Die Verwertungs- und Nutzungsrechte werden räumlich unbeschränkt eingeräumt. Die Rechte werden mit Zahlung der Vergütung eingeräumt. Der Lizenzgegenstand darf vom Lizenznehmer nicht unterlizenziert werden.

    Die Rechteeinräumung erfolgt für folgende Rechte und Nutzungsarten:

    1.1 Das Verwendungsrecht, insbesondere:
  • die Verwendung des Lizenzgegenstands für private Verwendung in gedruckter Form, insbesondere in Plakaten, Bannern, Postkarten, Kalendern unabhängig von der Druck- oder sonstigen Fertigungstechnik.
  • die Verwendung des Lizenzgegenstandes für die private digitale Verwendung, z. B. als Bildschirmhintergrundbild.

§4 PFLICHTEN DES LIZENZNEHMERS

  1. Der Lizenznehmer schuldet dem Lizenzgeber die Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren.
  2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei Nutzung des Lizenzgegenstands den Urheber bzw. Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte in der für die jeweilige Verwendung branchenüblichen Art und Weise zu nennen. Die Nennung kann insbesondere am Bild selbst sowie am Ende einer Publikation in gesammelte Form unter Nennung der Seite, auf der das Bild abgedruckt worden ist, erfolgen.
  3. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber vertragsrelevante Veränderungen, die mit der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehen, frühzeitig anzuzeigen. Insbesondere muss er den Lizenzgeber vom Bekanntwerden unberechtigter Nutzungen der vertragsgegenständlichen Rechte durch Dritte unverzüglich informieren.
  4. Der Lizenznehmer verpflichtet sich außerdem, die unter $ 3 getroffenen Vereinbarungen zur Reichweite der Rechteeinräumung einzuhalten. Verstößt der Lizenznehmer gegen eine der dort getroffenen Vereinbarungen, so wird für jeden Verstoß ein pauschalierter Schadensersatz von 150,00 Euro vereinbart.

§5 GEWÄHRLEISTUNG

  1. Der Lizenzgeber versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, wonach die vertragsgemäße Verwendung der Vertragsgegenstände Rechte Dritter – insbesondere die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen – verletzen könnte.
  2. Werden gegen den Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte Ansprüche durch Dritte erhoben, insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, so stellt der Lizenzgeber den Lizenznehmer hiervon auf erstes Anfordern hin frei.
  3. Der Lizenznehmer ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, dem Lizenznehmer beizustehen. Insbesondere hat der Lizenzgeber dem Lizenznehmer alle erforderlichen Informationen,die für eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen. Der Lizenzgeber ersetzt dem Lizenznehmer auch die Kosten, die durch eine Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
  4. Den Lizenzgeber treffen keine Freistellungs- und Beistandspflichten, wenn der Anspruch des Dritten daraus. resultiert, dass der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand entgegen den in diesem Vertrag festgehaltenen Bestimmungen benutzt.

§6 GEHEIMHALTUNG

  1. Vertrauliche Informationen bezeichnen sämtliche Informationen, die zwischen den Parteien im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als „vertraulich” bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind, insbesondere auch die Regelungen dieses Vertrages. Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren, ohne einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterliegen, die während der Vertragslaufzeit, ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden, die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden, die durch die mitteilende Partei Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden oder die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind. Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch die Adressatin des Beschlusses, die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.
  2. Die empfangende Partei verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, nicht zu nutzen oder Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Die empfangende Partei darf die Informationen lediglich ihrer Geschäftsführung, Angestellten und Beratern zugänglich machen, soweit auch diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird die übermittelnde Partei unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.
  3. Unabhängig von der Geheimhaltungsverpflichtung ist der Lizenznehmer berechtigt, die vertraulichen Informationen gegenüber eigenen Lizenznehmemn,verbundenen Unternehmen (jeweils zum Zeitpunkt der Weitergabe) sowie Auftraggebern im Rahmen der Leistungen offen zu legen.

§7 VERGÜTUNG

  1. Für die Einräumung der vorgenannten Rechte ist eine einmalige pauschale Vergütung von 25,00 Euro bzw. 50,00 Euro (je nach Download Größe) zu erbringen. Die Vergütung ist sofort fällig.

§8 LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

  1. Der vorliegende Vertrag wird unbefristet geschlossen.

§9 SONSTIGES

  1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CIS6) oder entgegenstehender Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

AGB

§1 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

Die Darstellung der Software in unserem Onlineshop ist kein rechtlich wirksames Angebot, sondern der Kinde gibt durch seine Online-Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Wir nehmen das Kaufangebot durch ausdruckliche Auftragsbestatigung per E-Mail oder durch Lieferung der bestellten Software an. Eine E-Mail, mit der wir nur den Eingang der Bestellung bestätigen, ist noch keine verbindliche Annahme des Kaufangebots.

§2 ZAHLUNG

  1. Unsere Forderungen sind mit Erhalt der Software fallig und zahlbar ohne Abzug in EURO per Raybal.
  2. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu. wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragwerhaltnis wie unsere Forderung beruht. Zur Ausubung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhaltnis beruht.

§3 SOFTWARE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

  1. Dem Kunden werden die Software/die Applikation ‘digitaler Download” (‘Software’) und die Nutzerdokumentation (*Dokumentation’) auf Dauer überlassen. Dem Kunden werden die Software und die Benutzerdokumentation nach Vertragsabschluss zum Download auf der Internet-Seite gallery.kahner.net bereitgestellt.
  2. Bezüglich des Nutzungsumfangs gilt:
  3. Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit dies für die Verwendung der Software oder zu Sicherungszwecken notwendig ist. Hierzu zählen insbesondere die Installation der Software sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Weitere Kopien darf der Kunde nicht anfertigen.
  4. Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software vom Massenspeicher der bisher verwendeten Hardware Loschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorratighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.

Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerks oder eines sonstigen Mehrstations­Rechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software geschaffen wird Möchte der Kunde die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechnersysteme einsetzen, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden.

3. a) Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen ist nur zulässig sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Softwarenutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Kunde die Beweislast.

b) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

§4 ANSPRÜCHE BEI MÄNGELN

Ist der Kunde ein Verbraucher, hat er bei einem Mangel die gesetzlichen Ansprüche.

Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt ergänzend:

Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung.

Für Kunden, die nicht Verbraucher sind, gilt folgendes: Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Dokumentation werden innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Download der Software nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Im Falle der Ersatzlieferung sind wir auch zur Lieferung einer neuen Softwareversion mit mindestens gleichwertigem Funktionsumfang berechtigt, es sei denn, dies ist dem Kunden unzumutbar.

§5 HAFTUNG AUF SCHADENS- UND AUFWENDUNGSERSATZ

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz

Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (insbesondere die Pflicht zur rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung) ist unsere Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Unsere Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für unsere Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.

§6 VERJÄHRUNG VON MÄNGEL- UND ERSATZANSPRÜCHEN

Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Ist der Kunde kein Verbraucher. gilt:

Die Verjährungsfrist für Anspruche des Kunden wegen eines Mangels betragt ein Jahr Dies gilt nicht, soweit zwingend längere fristen vorgeschrieben sind. Dies gilt ebenfalls nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche. die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gestützt sind.

§7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
  2. Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer VerbraucherschlichtungssteRe bereit Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist

Allgemeine verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

www.verbraucher-schlichterde